Aktuelles
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10.03.2023
Aktuelle Corona- bzw. Hygiene-Regeln in unserer Praxis
Sie dürfen ab sofort wieder von einer Person zu Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft begleitet werden.
Seit Oktober 2022 ist in Arztpraxen für Patienten und Besucher das Tragen einer FFP2-Maske gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung gilt bis zum 7.4.2023. Auf Wunsch vieler Patientinnen und Patienten werden wir auch im Anschluss daran vorerst in unserer Praxis weiter medizinische Masken tragen und auch unsere Patientinnen und Patienten darum bitten. Es geht hier vor allem um das besondere Schutzbedürfnis vor jeglicher Infektion von Patientinnen und Patienten mit eingeschränktem Immunsystem (z. B. unter einer Chemotherapie).
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